„Zigeuner sind Fremdblütige im Sinne der deutschen Rassengesetzgebung (…) Ihre politische, biologische, kulturelle und berufliche Trennung von dem deutschen Volk ist jetzt durch die Ausschaltung Fremdblütiger ebenso erfolgt wie für Juden.“

Werner Feldscher: Rassen- und Erbpflege im deutschen Recht, 1943
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