02 | „Anordnung betreffend Aufenthaltsbeschränkung für Zigeuner im Kreise Warschau-Land“ vom 28. Mai 1942
„Zigeuner, die im Gebiet der Kreishauptmannschaft Warschau-Land außerhalb der jüdischen Wohnbezirke angetroffen werden, werden in den nächsten jüdischen Wohnbezirk eingewiesen. Ihr Aufenthalt wird dauernd auf diesen Wohnbezirk beschränkt.“
United States Holocaust Memorial Museum, Photo Archives