Minderheitenschutz in Europa 

Auf Initiative des Europarats wurde am 1. Februar 1995 in Straßburg ein „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ unterzeichnet, das die Rechte von Angehörigen von Minderheiten festschreibt. Für die deutschen Sinti und Roma konnte der Zentralrat im Mai 1995 die gesetzliche Anerkennung als nationale Minderheit durchsetzen, ebenso die Anerkennung des deutschen Romanes als Minderheitensprache gemäß der „Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen“. Der Status als nationale Minderheit garantiert den Schutz vor Diskriminierung und eine aktive Förderung, die stärkere gesellschaftliche Teilhabe sowie politische Partizipation ermöglichen soll.

Allerdings klaffen gesetzlich verankerter Minderheitenschutz und soziale Praxis in vielen Staaten auseinander. So haben auch Länder wie Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder die Slowakei das „Rahmenübereinkommen“ ratifiziert, in denen die Diskriminierung der Roma-Minderheiten zum Alltag gehört.

01 | Auszug aus dem „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarats (Artikel 4)
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