Formen der Ausgrenzung

Der nationalsozialistische Staat grenzte Sinti und Roma schrittweise aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens aus und be­raubte sie ihrer Rechte. Der Alltag der Menschen war zunehmend von diskriminierenden Sonderbestimmungen geprägt. Die Initia­tiven dazu gingen oftmals von den Kommunen aus. Lokale Behörden und Entscheidungsträger stellten sich bereitwillig in den Dienst der ideologischen Ziele des Nationalsozialismus.

01 | Schild im Kreis Herford, 1930er Jahre Kommunalarchiv Herford, Fotosammlung Georg Heese
01
icon
02.1 | Das spätere Wohnhaus der Sinti-Familie Reinhardt in der Lederstraße 34 in Reutlingen. Im Februar 1939 versuchte die Stadtverwaltung erfolglos, die Familie durch eine Räumungsklage aus Reutlingen zu vertreiben. Später wurde die Familie von dort nach Auschwitz deportiert, wo fast alle Angehörigen ermordet wurden. Stadtarchiv Reutlingen, S 105/1 Nr. 07.14  
02.1
icon
02.2 | Das spätere Wohnhaus der Sinti-Familie Reinhardt in der Lederstraße 34 in Reutlingen. Im Februar 1939 versuchte die Stadtverwaltung erfolglos, die Familie durch eine Räumungsklage aus Reutlingen zu vertreiben. Später wurde die Familie von dort nach Auschwitz deportiert, wo fast alle Angehörigen ermordet wurden. „15.3.43 nach Auschwitz/Oberschlesien Konzentrationslager abgemeldet“ Stadtarchiv Reutlingen, T 10 Württembergische […]
02.2
icon
02.3 | Öffentlicher Aufruf des Oberbürgermeisters der Stadt Reutlingen, 9.6.1938
02.3
icon
03 | Schreiben der NSDAP Minden vom 30. Juli 1942. „(…) bitte ich, bestimmte Einkaufszeiten und Geschäfte für die Zigeuner festzulegen.“ LAV NRW OWL M 1 I P Nr. 1578
03
icon
04 | Schild in Minden, 1943
04
icon