Ein Mord und seine Folgen

Ein Verfahren wegen Mordes an einem jungen Sinto, der kurz vor Kriegsende begangen wurde, steht exemplarisch für den Umgang mit den NS-Tätern durch die bundesdeutsche Nachkriegsjustiz.

Am 25. August 1944 floh der 17-jährige Anton Reinhardt aus dem Kreiskrankenhaus in Waldshut, in dem er zwangssterilisiert werden sollte. Bei einbrechender Dunkelheit schwamm er über den Rhein und beantragte in der Schweiz Asyl. Doch die Schweizer Behörden schoben ihn am 8. September nach Deutschland ab. Wenig später wurde Anton Reinhardt verhaftet und in das Sicherungslager Schirmeck-Vorbruck eingeliefert. Später wurde er ins Lager Rotenfels bei Gaggenau verlegt, wo er im März 1945 fliehen konnte. Am 30. März 1945 nahm ihn eine Einheit des Volkssturms in der Nähe von Bad Rippoldsau fest. Nach einem Verhör durch den örtlichen SD-Beauftragten, SS-Hauptsturmbannführer Karl Hauger, verurteilte ein improvisiertes Standgericht den 17-Jährigen noch in der Nacht zum Tode. Ein kriegsversehrter Wehrmachtsoffizier namens Franz Wipfler autorisierte das Todesurteil mit seiner Unterschrift. Am nächsten Morgen führte ein Kommando Anton Reinhardt in ein abgelegenes Waldstück. Dort musste der Junge sein eigenes Grab schaufeln, bevor ihn der SS-Mann mit einem Genickschuss tötete.

Karl Hauger lebte nach dem Krieg längere Zeit unter falschem Namen in Norddeutschland und stellte sich 1957 freiwillig der Justiz. Am 30. Oktober 1959 wurden er und Franz Wipfler vom Offenburger Schwurgericht wegen gemeinsam begangenen Totschlags – nicht wegen Mordes, wie von der Anklage gefordert – zu siebeneinhalb bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Karlsruhe reduzierte die Strafe am 10. Juli 1961 auf sieben bzw. dreieinhalb Jahre. Da man Wipfler die Untersuchungshaft anrechnete, musste er nicht mehr ins Gefängnis. Schon nach zwei Monaten erteilte das Landgericht auch Hauger eine Strafaussetzung auf Bewährung.

01.1 | Anton Reinhardt, aufgenommen von der Schweizer Polizei Schweizerisches Bundesarchiv Bern, E4264#1985/196#37800*, Az. N24287, RHEINHARDT ALIAS BUEHLER, ANTON, 10.06.1927, 1944
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01.2 | Vor seiner Erschließung durfte Anton Reinhardt noch einen Abschiedsbrief an seine Mutter schreiben. Landesarchiv Baden-Württemberg –Staatsarchiv Freiburg, Sign. F 179/1 Nr. 249
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02 | Karl Hauger 1934 bei seiner Hochzeit in SS-Uniform Landesarchiv Baden-Württemberg –Staatsarchiv Freiburg, Sign. F 179/1 Nr. 276
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03 | Franz Wipfler in Wehrmachtsuniform. Landesarchiv Baden-Württemberg –Staatsarchiv Freiburg, Sign. F 179/1 Nr. 276
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