Frankreich und Belgien

Am 4. Oktober 1940 ordnete der Oberbefehlshaber des Heeres an, „Zigeuner“ seien in „Sammellager zu überführen“. In der Folge wurden sowohl im deutsch besetzten Teil Frankreichs als auch in der „freien Zone“ unter der Vichy-Regierung Tausende Sinti und Roma zwangsweise inhaftiert. Sie standen unter Bewachung der französischen Polizei.

Auf Anordnung des „Reichssicherheitshauptamts“ vom 29. März 1943 wurden im Herbst und Winter desselben Jahres Hunderte Sinti und Roma aus Belgien und Nordfrankreich verhaftet und in das Durchgangslager Malines (Mechelen) gebracht. Am 15. Januar 1944 verließ ein Transport mit 352 Sinti und Roma das Lager in Richtung Auschwitz-Birkenau.

01.1 | Sinti- und Roma-Kinder im Internierungslager Rivesaltes, 1941/1942 United States Holocaust Memorial Museum, Oeuvre de Secours aux Enfants
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01.2 | Sinti- und Roma-Kinder im Internierungslager Rivesaltes, 1941/1942 United States Holocaust Memorial Museum, Photo Archives
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02.1 | Sinti und Roma im Internierungslager Montreuil-Bellay, 1944 Archiv Jacques Sigot
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02.2 | Sinti und Roma im Internierungslager Montreuil-Bellay, 1944 Archiv Jacques Sigot
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03 | Schreiben des Oberbefehlshaber des Heeres/Chef der Militärverwaltung in Frankreich vom 4. Oktober 1940 „Der Oberbefehlshaber des Heeres: Zigeuner, die sich im besetzten Gebiet befinden, sind in Sammellager zu überführen“ Archives Nationales (Pierrefitte-Sur-Seine), Signatur AJ/40/885  
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