Verweigerte Entschädigung
Zahlreichen Sinti und Roma, die aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern zurückkehrten, wurde eine Entschädigung für das erlittene Unrecht verweigert. Gesundheitsschäden wurden nicht als verfolgungsbedingt anerkannt. Selbst Zwangssterilisationen, die für Betroffene eine lebenslange Traumatisierung bedeuteten, waren in den Augen der Behörden und ihrer ärztlichen Gutachter nicht entschädigungswürdig.
Bei Wiedergutmachungsanträgen von Sinti und Roma wurden frühere Täter aus dem SS- und Polizeiapparat als Sachverständige hinzugezogen. Nicht selten kam es vor, dass Überlebende jenen Beamten gegenübersaßen, die an ihrer Verfolgung und Deportation beteiligt gewesen waren. Auch die medizinischen Gutachten spiegeln vielfach rassistische Einstellungen und Denkmuster der NS-Zeit wider.
01.1 | Polizeifoto von Heinrich Bernhard Pfisterer vor seiner Einweisung ins KZ Bundesarchiv, R 165/52
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01.2 | Schreiben von Heinrich Bernhard Pfisterer aus Heiligenbronn an das baden-württembergische Landesamt für Entschädigung vom 18. Februar 1951
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01.3 | Folgeschreiben vom 4. Mai 1952
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02 | Auszüge eines medizinischen Gutachtens aus dem Jahr 1954, erstellt für das Entschädigungsverfahren einer Sintiza. Sie war mit 13 Jahren nach Auschwitz-Birkenau deportiert worden, wo sie zwangssterilisiert wurde und schwer an Typhus erkrankte. Trotz Operation und Krankheit musste sie schwerste Zwangsarbeit verrichten; zwei ihrer Geschwister wurden in Auschwitz ermordet. Der Gutachter war Chefarzt in […]
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03 | Aus dem „Runderlass E 19 an die Wiedergutmachungsbehörden“ vom 22. Februar 1950 betreffend „Wiedergutmachungsanträge der Zigeuner“
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